AGB
Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Steurer GmbH, Altach
Stand: 1.10.2007
1. Allgemeines
Die hier angeführten Bedingungen gelten sowohl für laufende als auch für künftige Geschäfte. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder des sonstigen Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Vertragsabschluss
Vertragliche Bindungen entstehen erst dann, wenn die Verkäuferin einen Auftrag schriftlich bestätigt oder ihm tatsächlich entspricht. Mündliche Vereinbarungen sind nur insoweit gültig, als sie schriftlich bestätigt werden.
3. Preisänderungen
Die Preiskalkulation der Verkäuferin basiert auf den geltenden Tagespreisen für Rohmaterial, Arbeitsaufwand und Transport. Einer Erhöhung der Kollektivvertragslöhne, der Rohstoffpreise, etc. sowie der bezugnehmenden Steuern und Abgaben nach Festsetzung des Preises, aber vor Lieferung, berechtigen die Verkäuferin, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.
4. Lieferung
Lieferfristen und -termine sind für die Verkäuferin nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Sie beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor dem Tag, an dem völlige Übereinstimmung über die Bestellung erzielt wird. Alle Fälle höherer Gewalt entbinden die Verkäuferin für die Zeitdauer und entsprechend dem Umfang der Hindernisse von der Erfüllung des Vertrages. Die Nachfrist beträgt allgemein 60 Tage. Sofern nichts anderes vereinbart ist erfolgen die Lieferungen generell EXW Staudenstrasse 34, 6844 Altach, Österreich (Incoterms 2000). Für den Fall der Hilfestellung im Rahmen der Beladung hält der Käufer den Verkäufer hinsichtlich sämtlicher daraus resultierender Ansprüche schad- und klaglos.
5. Beanstandungen
Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen können nicht beanstandet werden. Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche binnen 3 Werktagen nach Warenempfang bzw. deren Entdeckung (im Falle versteckter Mängel) schriftlich anzuzeigen. Rücksendungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin zulässig und haben auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen. Transportempfindliche Waren beziehungsweise deren Verpackung versehen wir zur Transportüberwachung mit Kipp-Indikatoren. Wird das Versandgut einem Kippen von mehr als 90° ausgesetzt springt der Indikator auf Rot. In diesem Fall hat der Käufer unverzüglich vom Überbringer eine schriftliche Erklärung über die Veränderung des Indikators einzufordern und die Verkäuferin hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zu kontaktieren.
6. Gewährleistung / Schadenersatz
Technische Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten und dergleichen sind unverbindlich und können nach Erfordernis geändert werden. Sie sind für die Verkäuferin nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten sind. Bei begründeten, ordnungsgemäßen Mängelrügen ist die Verkäuferin verpflichtet, nach ihrer Wahl entweder den Mangel zu beheben oder die Ware zu ersetzen. Ist beides nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist der Kauf rückgängig zu machen; ein Anspruch auf Preisminderung besteht nicht. Zu darüber hinausgehender Schadenersatzleistung ist die Verkäuferin nur verpflichtet, wenn sie grobes Verschulden trifft.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behält sich die Verkäuferin das Eigentumsrecht an sämtlichen Waren vor. Der Käufer ist verpflichtet, den entsprechenden Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung gelieferter Waren ist bis zu deren vollständigen Bezahlung ausgeschlossen; eine Pfändung durch Dritte hat der Käufer unverzüglich der Verkäuferin anzuzeigen. Im Falle der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware wird die entsprechende Kaufpreisforderung hiermit an die Verkäuferin abgetreten. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung ist der Käufer verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, die die Verkäuferin zur Wahrung ihrer Eigentumsrechte und zur Geltendmachung von Forderungen trifft. Der Eigentumsvorbehalt gilt nicht für Lieferungen nach Russland.
8. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, das für den Firmensitz in 6844 Altach sachlich und örtlich zuständige Gericht
